Kosten­­über­nahme

Die Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen durch gesetzliche oder private Krankenkassen ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Inwieweit Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten erstattet, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse. Im Falle einer Nichterstattung sind die Behandlungskosten privat zu zahlen.

Für die Behandlung und als Abrechnungsgrundlage benötigen wir in jedem Fall, auch bei einer fehlenden Kostenerstattung, ein Privatrezept von einem Arzt.

Dieses Privatrezept muss neben einer Diagnose auch die Anzahl der verordneten osteopathischen Behandlungen enthalten. Die entsprechende Verordnung muss uns spätestens zum ersten Termin vorliegen, da eine Therapie sonst nicht möglich ist.

Jede einzelne Therapieeinheit ist direkt in bar zu bezahlen. Die Kosten pro Behandlungsstunde belaufen sich auf 100,00 € mit rezeptlicher Verordnung.

Bei längerer, oder kürzerer Behandlungszeit verändert sich der Betrag entsprechend.

Sie erhalten von uns zu jeder Therapiesitzung eine Rechnung, auf der die Daten der Therapieeinheiten eingetragen sind. Die Rechnung können Sie zusammen mit dem Rezept, das Sie am Ende der Behandlungseinheiten zurückbekommen, bei Ihrer Krankenkasse für eine eventuelle Kostenerstattung einreichen.

Bei Terminabsagen sollten Sie unbedingt 24 Std. vorher telefonisch unter  +49 (0)9131 – 128 378 absagen, damit wir diesen Termin weiter vergeben können. Sollten Sie nicht rechtzeitig absagen, müssen wir Ihnen den Termin in Rechnung stellen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte lesen Sie sich vor Ihrer ersten Behandlung folgendes Formular durch. Wenn möglich, bringen Sie es bitte ausgefüllt zu Ihrem ersten Termin mit.

Download
Aufnahmebogen (Bitte klicken)